In Deutschland gibt es vier Psychotherapieverfahren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss sozialrechtlich zur Abrechnungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch deren Verfahrensweise bezüglich der Psychotherapie ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. § 92 bestimmt, dass der so genannte Gemeinsame Bundesausschuss „Richtlinien über die Gewährung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ beschließt. Im Psychotherapeutengesetz und in den Psychotherapie-Richtlinie wird nicht geregelt, was unter Psychotherapie rechtlich zu verstehen ist, sondern nur in welcher Form Psychotherapie unter das Psychotherapeutengesetz oder unter die Psychotherapie-Richtlinie fällt. Das Psychotherapeutengesetz regelt, wer heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ausüben darf.
Psychotherapie, die gemäß Psychotherapie-Richtlinie über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist, „(...) wendet methodisch definierte Interventionen an, die auf als Krankheit diagnostizierte seelische Störungen einen systematisch verändernden Einfluss nehmen und Bewältigungsfähigkeiten des Individuums aufbauen."
Die kognitive Verhaltenstherapie ist gemäß der Psychotherapie-Richtlinie eine der drei sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Im Folgenden können Sie einen Überblick über die von mir angewandten Verfahren und Arbeitsweisen gewinnen. Als Psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie arbeite ich sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting. Ich behandle vorwiegend erwachsene PatientInnen (ab 18 Jahre).