Jedem gesetzlich Versicherten stehen bis zu 4 Probesitzungen (probatorische Sitzungen) zu, in denen Sie mir Ihr Anliegen schildern können und Sie über mögliche Behandlungsangebote informiert werden.
Die probatorischen Sitzungen dienen aber auch dem persönlichen Kennenlernen und dem Aufbau einer tragfähigen Patienten-Therapeuten-Beziehung, ohne die ein vertrauensvolles Arbeiten nicht möglich ist. Hierbei ist es von Ihrer Seite sehr wichtig, diesen bedeutenden Aspekt für sich zu prüfen und ggf. mir entsprechende Rückmeldung zu geben.
Im Rahmen dieser probatorischen Sitzungen wird ihr Therapieanliegen auch von diagnostischer Seite aus betrachtet und ein erstes Erklärungsmodell für die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Symptomatik erarbeitet. Ferner werden für den Antrag auf Psychotherapie, der in der Regel am Ende der probatorischen Sitzungen gestellt wird, Therapieziele und wichtige Therapieschritte festgehalten.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für bis zu 24 Stunden (Kurzzeittherapie) bzw. für bis zu 60 Stunden (Langzeittherapie).
Die Einzeltherapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten. Sie finden in der Regel einmal pro Woche statt.
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie richten sich nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.