Mein Honorar für Privat-Versicherte orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Im Normalfall erstatten Privatkassen und die Beihilfe beim Vorliegen einer Indikation die Therapiekosten, abhängig vom Vertrag, den Sie mit ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Je nach Versicherungsvertrag übernehmen die privaten Krankenkassen bis zu 100% oder zumindest anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Viele private Krankenkassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, welches in der Regel ohne große Formalitäten genehmigt wird. Meist ist nach den ersten 5 Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Dieser beinhaltet eine so genannte somatische Abklärung (Konsiliarbericht) durch einen Arzt (Hausarzt oder Psychiater) und muss von einem unabhängigen Gutachter bewilligt werden.
Bitte erkundigen Sie daher sich vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihrem individuellen Tarif, Art und Umfang der Kostenübernahme sowie den notwendigen Formalitäten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, dann muss spätestens nach den 5 probatorischen Sitzungen ein ausführlicher Bericht, inklusive Konsiliarbericht, an einen unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die private Krankenkasse schließt sich in der Regel der Entscheidung der Beihilfestellte an, so dass kein weiterer Bericht eingereicht werden muss.
Als Selbstzahler spielen für Sie die bürokratischen Antragstellungen und eine eventuelle Begrenzung der Stundenanzahl keine Rolle. Mein Honorar für die Therapie richtet sich ebenfalls nach der GOP. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, nach Absprache einen ermäßigten Satz zu vereinbaren.